Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Entwicklungs-Leistungen zwischen zwischen HAN STUDIOS (Mesut Özdogan) - im folgenden Dienstleister genannt - und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Dienstleister ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.



II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder dem Dienstleister erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Dienstleister insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Dienstleisters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Dienstleister, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

2.4 Der Dienstleister überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

2.6 Der Dienstleister hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Dienstleister zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann der Dienstleister 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

III. Vergütung
3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Dienstleister berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

IV. Sonderleistungen
4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.

4.2 Der Dienstleister ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Dienstleisters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Dienstleister im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

V. Fälligkeit der Vergütung 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Dienstleister hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

5.4 Bei neuen Geschäftsverbindungen oder sehr hohen Rechnungssummen kann Voraus- oder Abschlagszahlung bis zu 50% verlangt werden.

VI. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an den Dienstleister zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

VII. Digitale Daten
7.1 Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.2 Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Dienstleisters geändert werden.

VIII. Korrektur und Produktionsüberwachung
8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Dienstleister Korrekturmuster vorzulegen.

8.2 Die Produktionsüberwachung durch den Dienstleister erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Dienstleister berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Dienstleister 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Dienstleister ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. zum Seitenanfang

IX. Gewährleistung
9.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Dienstleister geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

X. Haftung
10.1 Der Dienstleister haftet - sofern der Vertrag keine anderslautende Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgenschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertrags-Abschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Dienstleister gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Dienstleister kein Auswahlverschulden trifft. Der Dienstleister trifft in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3 Sofern der Dienstleister selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Dienstleisters zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

10.4 Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Dienstleister stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Dienstleisters.

10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Dienstleister nicht.

XI. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Dienstleister behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Dienstleister eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Dienstleister übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Dienstleister von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. zum Seitenanfang

XII. Schlussbestimmung
12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Dienstleisters.

12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Dienstleister ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

12.5 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.


XIII. Abmahnungen
Sollte dieser Content fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um entsprechende Nachricht ohne dafür Kosten in Berechnung zu stellen. Wir garantieren, die zu Recht beanstandeten Inhalte unverzüglich zu entfernen, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Sollten wir dennoch eine Abmahnung mit Kostenberechnung ohne vorherige Kontaktaufnahme erhalten, werden wir diese vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.


Haftungsausschluss

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